Allgemeinen Geschäftsbedingungen Accent Construct

I. Allgemeine Bestimmungen

1 Vertrag

1.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle von Accent erbrachten Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote/(Spontan-)Vorstellung/Vermittlung eines Kandidaten/Vermittlung eines Arbeitnehmers) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter anderem, wenn der Kunde Accent mit der Suche nach einer Arbeitskraft beauftragt, die entweder fest beim Kunden angestellt werden soll oder dem Kunden als Zeitarbeitskraft zur Verfügung gestellt wird (nachfolgend: „Auftrag“) und Accent dem Kunden eine Arbeitskraft vorschlägt. Unter dem Begriff „Vorschlag/Vorschlagen“ ist zu verstehen: die Bereitstellung von Informationen über das Profil des Arbeitnehmers an den Kunden sowie von Informationen, die es dem Kunden ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren (nachfolgend: „Vorschlag“/„Vorschlagen“).
Unter „Arbeitnehmer“ ist jede Person zu verstehen, die Accent dem Kunden je nach Auftrag vorschlägt, entweder beim Kunden eingestellt zu werden oder dem Kunden als Leiharbeitnehmer Dienstleistungen zu erbringen (nachfolgend: „Arbeitnehmer“). Die besonderen Bedingungen, die für jede Kategorie eines Arbeitnehmers gelten, werden gemäß Titel II oder III der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher geregelt.
Unter „Accent“ wird verstanden: die folgenden Gesellschaften: Accent Jobs for People nv, Accent Construct nv, CTRL-F nv (nachfolgend: „Accent“).

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Kooperationsvertrages (nachfolgend: „Vertrag“) zwischen den Parteien. Diese bilden zusammen die integrale Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle möglichen früheren Vereinbarungen. Eventuelle Sonderregelungen im Vertrag zwischen den Parteien haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Kunden.

1.4 Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sendet der Kunde das Duplikat unterzeichnet zur Genehmigung an Accent zurück. Sollte der Kunde dies nicht tun, wird jede Handlung des Kunden, die zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit mit dem von Accent vorgeschlagenen Kandidaten führt, als Annahme des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet.“

2 Dauer

2.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Accent beginnt am Tag der Unterzeichnung des Vertrages, an dem im Vertrag angegebenen Datum oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber eine Handlung vornimmt, die direkt oder indirekt zu einer Zusammenarbeit mit dem von Accent vorgeschlagenen Kandidaten führt. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag wird durch die Besetzung einer freien Stelle durch einen Arbeitnehmer/einer bestimmten Position nicht vorzeitig beendet und bleibt für die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung in Kraft.

2.2 Ein Angebot gilt nur für die im Auftrag genannten Vereinbarungen. Die Gültigkeitsdauer eines Angebots beträgt 14 Kalendertage.

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und möglicher weiterer Steuern und Abgaben. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise stets in Euro und der Kunde muss alle Zahlungen in Euro leisten. Die Rechnungen von Accent sind bei Erhalt netto und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erfolgt die Zahlung nicht per Überweisung, Einzugsermächtigung oder Scheck, werden die Einzugskosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.2 Bleibt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, hat Accent das Recht, die Ausführung des Vertrags einseitig auszusetzen, bis alle Zahlungen erfolgt sind. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist wird der Rechnungsbetrag automatisch und von Rechts wegen um einen Zinssatz von 12 % pro Jahr erhöht, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus wird bei Nichtbezahlung der Rechnung nach dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherigeInverzugsetzung eine pauschale Entschädigung fällig, die sich zusammensetzt aus:

  • für außergerichtliche Kosten: 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125,00 Euro.
  • für Gerichtskosten: die in Artikel 1017 Gerichtsgesetzbuch genannten Kosten einschließlich Verfahrensentschädigung.

Bei Zahlungsverzug bei einer einzigen Rechnung, schriftlicher Inverzugsetzung, bei einem protestierten Wechsel oder einem ungedeckten Scheck, bei Klagen des LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit) oder anderen Anzeichen für eine zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Kunden entfällt jede schriftlich gewährte Zahlungsmodalität von Rechts wegen und alle Rechnungen – auch nicht fällige Rechnungen – werden sofort einforderbar. Darüber hinaus behält sich Accent das Recht vor, in diesen Fällen den gesamten Auftrag oder einen Teil desselben auszusetzen und vom Kunden geeignete Garantien und/oder Barzahlung zu verlangen. Weigert sich der Kunde, dies zu akzeptieren, behält sich Accent das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren. In diesem Fall ist der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, der mindestens 30 % (ohne MwSt.) des noch nicht gelieferten Teils entspricht, unbeschadet des Rechts von Accent, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu fordern.

3.3 Teilzahlungen werden stets unter Vorbehalt und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht angenommen und vorrangig mit ggf. angefallenen Gerichtskosten, fälligen Zinsen, Vertragsstrafen und schließlich mit der Hauptschuld verrechnet.

3.4 Der Arbeitnehmer ist nicht zum Inkasso berechtigt.

3.5 Beanstandungen von Rechnungen müssen stets mit entsprechender Begründung innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben am Sitz von Accent eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen nicht mehr zulässig, und die Rechnung gilt als anerkannt.

3.6 Die Möglichkeit der Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden (Nichterfüllungsausnahme oder exceptio non adimpleti contractus) ist ausdrücklich ausgeschlossen ebenso wie die Möglichkeit der Verrechnung von gegenseitig geschuldeten Beträgen durch den Kunden.

3.7 Sollte dem Kunden vertragsgemäß oder aus anderen Gründen eine Gutschrift erteilt werden , so wird diese nur ausgestellt, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt worden sind.

  • Der Kunde hat alle fälligen Rechnungen bezahlt;
  • Die Anforderung einer Gutschrift durch den Kunden erfolgt schriftlich spätestens 18 Monate nach der letzten Leistung, auf die sich die Gutschrift bezieht.

4 Diskriminierung

4.1 Nach dem Tarifvertrag (KAA, kollektives Arbeitsabkommen) 38 quater vom 14.07.1999 dürfen Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden. Accent diskriminiert nicht. Accent legt bei der Auswahl der vorgeschlagenen Arbeitnehmer deren Kompetenzen und Qualifikationen zugrunde und berücksichtigt bei der Suche nach dem richtigen Arbeitnehmer ausschließlich objektive, reale Stellenanforderungen des Kunden.

5 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

5.1 Accent verpflichtet sich ausdrücklich zu strikter Geheimhaltung aller vertraulichen Daten, die der Kunde ihm oder seinen Mitarbeitern im Rahmen des Vertrags mitteilt. Jeder Arbeitnehmervorschlag von Accent ist vertraulich. Der Kunde muss die Bewerberdaten vertraulich behandeln und darf sie ohne die schriftliche Zustimmung von Accent nicht an Dritte weitergeben, auch nicht an mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Bei Verstoß gegen diesen Artikel ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro pro Verstoß verpflichtet, unbeschadet des Rechts von Accent, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür Schadenersatz zu fordern.

5.2 Der Kunde darf über den Vertrag, in dem u. a. die Preise angegeben sind, ohne schriftliche Zustimmung von Accent nicht mit Dritten sprechen (auch nicht mit mit dem Kunden verbundene Unternehmen).

5.3 Dem Kunden steht es frei, direkt mit dem Arbeitnehmer Geheimhaltungsvereinbarungen für vertrauliche Informationen oder die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen, von denen der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit beim Kunden Kenntnis erhält.

6 Haftung

6.1 Der Kunde erkennt an, dass alle Verpflichtungen, die Accent gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht, Mittelverpflichtungen und keine Ergebnisverpflichtungen sind. Accent haftet nur, wenn der Kunde nachweist, dass Accent seinen Vertragspflichten infolge von Fehlverhalten nicht nachgekommen ist. Jeglicher Schadenersatz beschränkt sich auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, der direkt und unmittelbar aus dem Fehlverhalten von Accent resultiert. Accent haftet auf keinen Fall für indirekte Schäden des Kunden. Die Gesamthaftung von Accent ist auf jeden Fall gemäß Artikel I.5 und II.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

6.2 Der Kunde muss Accent Fehler oder Versäumnisse unverzüglich, spätestens jedoch acht Kalendertage nach deren Feststellung schriftlich anzeigen. Möchte der Kunde sein Recht auf Schadenersatz geltend machen, muss er Accent dieses innerhalb von sechs Monaten nach Auftreten des angeblichen Fehlers von Accent per Einschreiben mitteilen, andernfalls hat er dieses Recht verwirkt.

6.3 Accent haftet nicht bei verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Vertragspflichten, wenn die (ordnungsgemäße) Vertragserfüllung durch Umstände erschwert wurde, die außerhalb des Einflusses von Accent liegen. Dazu gehören u. a.: Brand, Überschwemmung, unvermeidbare Unfälle, zwingende staatliche Maßnahmen, Pandemie usw. Solche Umstände bewirken eine Aussetzung des Vertrags zwischen dem Kunden und Accent. Accent unternimmt größte Anstrengungen, um die Kontinuität und die Erfüllung seiner Verpflichtungen so schnell wie möglich zu gewährleisten.

7 Abwerbungsverbot

7.1 In Bezug auf den Arbeitnehmer: Ohne die Zustimmung von Accent darf der Kunde im Fall von Zeitarbeit vor Ablauf des festgelegten Mindestzeitraums (in Werktagen) bzw. bei Personalbeschaffung und -auswahl innerhalb eines Jahres nach Vorschlagen eines Arbeitnehmers direkt oder über Dritte kein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer eingehen und den Arbeitnehmer weder direkt noch indirekt beschäftigen. Unter Eingehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer ist zu verstehen: der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und dem Kunden, die Überlassung des Arbeitnehmers an den Kunden durch einen Dritten (u. a. durch einen anderen Personaldienstleister), der Abschluss eines Werkvertrags mit dem Arbeitnehmer oder einem Dritten, der den Arbeitnehmer zu diesem Zweck eingestellt hat, die Beauftragung des Arbeitnehmers als Selbständiger, der Abschluss eines Ausbildungsvertrags, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer im Unternehmen des Kunden ausgebildet wird (u. a. ein Vertrag zur individuellen Berufsausbildung (IBO)), das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und einem Dritten, wobei der Kunde und der betreffende Dritte zum gleichen Konzern gehören, Mutter- und Tochtergesellschaft sind, verbundene oder assoziierte Unternehmen sind, dieselben gesetzlich berufenen oder faktischen Geschäftsführer haben oder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte an derselben Anschrift haben.

7.2 In Bezug auf fest angestellte Mitarbeiter von Accent: Der Kunde verpflichtet sich, kein Arbeitsverhältnis mit einem festen Mitarbeiter von Accent oder einem mit Accent verbundenen Unternehmen zu schließen. Unter dem Eingehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer ist zu verstehen: der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, die Zurverfügungstellung des Arbeitnehmers an einen Dritten, der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer oder mit einem Dritten, der den Arbeitnehmer angeworben hat, die Erbringung von Dienstleistungen durch den Arbeitnehmer auf selbständiger Basis, das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer durch einen Dritten, der derselben Gruppe, Mutter- oder Tochtergesellschaft angehört oder der dieselben rechtlich oder faktisch bestellten Direktoren hat oder unter derselben Anschrift oder mit demselben Geschäftssitz wie der Kunde ansässig ist. Verstößt der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrages gegen das vorstehende Verbot, so ist er Accent zum Schadensersatz in Höhe von 25.000 EUR verpflichtet, es sei denn, Accent kann einen höheren Schaden nachweisen.

8 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

8.1 Die Parteien erklären, die europäischen und belgischen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten vollständig einzuhalten.

8.2 Während der Vertragslaufzeit werden regelmäßig personenbezogene Daten zwischen Accent und dem Kunden ausgetauscht. Gemäß dem Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Umsetzung, Ergänzung und Anwendung der Europäischen Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutzgesetz“ genannt) gilt Accent als Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten des Arbeitnehmers. Der Kunde gilt ebenfalls als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers, eigener Mitarbeiter oder Mitarbeiter externer Firmen, die er in eigener Verantwortung und auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage verarbeitet. Accent und der Kunde sind verpflichtet, diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und den damit verbundenen Rechtsvorschriften zu behandeln. Accent ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten an den Kunden zu übermitteln, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Der Kunde stellt Accent alle Informationen über die geltende Gesetzgebung zur Verfügung, die die Übermittlung rechtfertigt. Im Falle einer genehmigten Übermittlung ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Datenschutzgesetz und die damit verbundenen Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten nur dann an Accent weitergegeben werden, wenn und soweit der Auftraggeber dazu berechtigt ist und die erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt hat. Der Kunde stellt Accent von jeglicher Haftung für Ansprüche von Geschäftsführern, Mitarbeitern, Arbeitnehmern oder sonstigen Dritten frei, die Accent im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Artikels durch den Kunden geltend gemacht werden und erstattet die damit verbundenen Kosten von Accent. Der Kunde trifft mit seinen Mitarbeitern, die an der Ausführung des vorliegenden Vertrags beteiligt sind, geeignete vertragliche Vereinbarungen, damit auch diese Mitarbeiter an diese Verpflichtung gebunden sind. Im Rahmen der Ausführung des Vertrags mit dem Kunden verarbeitet Accent die personenbezogenen Daten der Ansprechpartner des Kunden mit der erforderlichen Sorgfalt und Vertraulichkeit entsprechend seiner Datenschutzrichtlinie (abrufbar unter https://www.accentjobs.be/nl/privacybeleid). Der Kunde erklärt, diese Datenschutzrichtlinie gelesen zu haben und ausreichend informiert worden zu sein.

8.3 Bei einem Verstoß gegen diesen Artikel schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung von 10.000 Euro, unbeschadet der Möglichkeit von Accent, eine höhere Entschädigung für den durch einen solchen Verstoß tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern.

8.4 Auf Wunsch des Kunden kann Accent auf der Unternehmenswebsite des Kunden eine öffentlich zugängliche Video-Stellenanzeige einstellen. Der Kunde ist für den Inhalt des Videos verantwortlich und garantiert, dass die abgebildeten Personen zuvor ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Der Kunde schützt Accent von allen Ansprüchen gleich welcher Art im Zusammenhang mit der Erstellung und Verbreitung der Video-Stellenanzeige.

9 Unbezahlter Test

9.1 Möchte der Kunde einen Bewerber vor Abschluss des Arbeitsvertrags einem unbezahlten Test unterziehen, muss er die geltenden Grundsätze berücksichtigen. Accent haftet unter keinen Umständen für die Folgen der Nichteinhaltung dieser Grundsätze durch den Kunden.

10 Kündigung

10.1 Unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzanspruchs von Accent kann Accent den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird:

  • bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Vertragspflichten (z. B. einmalig verspätete und/oder nicht erfolgte Zahlung bei Fälligkeit) durch den Kunden;
  • wenn der Kunde einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder sich im Konkursverfahren oder in Zahlungseinstellung befindet oder wenn sein Kredit gefährdet ist oder er offensichtlich zahlungsunfähig ist;
  • im Falle der Auflösung und/oder Liquidation des Unternehmens des Kunden;
  • wenn die Vermögenswerte des Kunden auf Antrag eines Gläubigers oder im Falle sonstiger Pfändungs- oder Sicherungsmaßnahmen, die sich auf die Vermögenswerte des Kunden beziehen, ganz oder teilweise gepfändet und/oder sichergestellt werden;
  • bei Nachweis oder ernsthaftem Verdacht eines vom Kunden begangenen Betrugs;
  • wenn sich der Kunde weigert, die angeforderten Auskünfte zu erteilen oder wenn der Kunde unrichtige und/oder falsche Auskünfte erteilt oder erteilt hat;
  • wenn sich die Kontrolle oder Leitung des Kunden ändert;
  • wenn der Kunde seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

10.2 Wenn der Kunde den Vertrag einseitig vorzeitig auflöst, muss er nach Artikel 1226 ff. Zivilgesetzbuch pauschal Schadenersatz in Höhe des Betrags leisten, den Accent bei vollständiger Vertragserfüllung in Rechnung gestellt hätte. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 125,00 Euro pro Kalendertag und pro Arbeitnehmer. Eine derartige Vertragsauflösung gilt als erfolgt, wenn der Kunde seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder bei Vertragsabschluss falsche Angaben macht. Accent behält sich das Recht vor, einen dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechenden höheren Schadenersatz zu verlangen.

11 Sonstiges

11.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine durchgestrichenen Stellen enthalten und haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen. Jede Ergänzung, Abweichung oder Änderung des Auftrags, die den Umfang oder die Komplexität des Auftrags betrifft, ist in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Accent und dem Kunden festzuhalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Vertrag stets beigefügt und werden auf jeder von Accent ausgestellten Rechnung angegeben. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, gilt die Bezahlung einer Rechnung von Accent als Bestätigung der Kenntnisnahme und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für unbezahlte Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Tagen beanstandet wurden.

11.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem ursprünglichen Willen der Parteien so nahe kommt, wie dies nach geltendem Recht zulässig ist.

11.3 Für den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt belgisches Recht. Bei Streitfällen und/oder Zahlungsverzug sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Westflandern, Abteilung Kortrijk, zuständig.

11.4 Die Parteien erkennen an, dass eine gewöhnliche elektronische Unterschrift im Sinne der Artikel 3.10 bis 3.12 der eIDAS-Verordnung die gleiche Beweiskraft hat wie eine qualifizierte elektronische Unterschrift.

II. Besondere Bestimmungen für Leiharbeit

1 Anwendungsbereich

1.1 Die Bestimmungen von Titel I gelten, insofern der Auftrag von Accent darin besteht, dem Kunden Arbeitnehmer als Leiharbeiter gemäß dem Gesetz vom 24.07.1987 über Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen von Titel II und den anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen von Titel II Vorrang.

2 Gegenstand

2.1 Accent verpflichtet sich, sich im Rahmen des Zumutbaren nach Kräften zu bemühen, dem Kunden einen geeigneten Bewerber zu vermitteln.

3 Verpflichtungen des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, Accent zu Beginn und während der Laufzeit des Vertrages alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Jede Änderung der Beschäftigungsdaten eines Arbeitnehmers muss Accent sofort, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden – und stets vor Beginn der Beschäftigung – mitgeteilt werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist dies in den folgenden Fällen sicherlich der Fall: in Bezug auf den Grund für den Einsatz von Leiharbeit und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Gewerkschaftsvertretung; in Bezug auf die Vergütungsbedingungen für das Stammpersonal, einschließlich der Prämien und der verschiedenen im Unternehmen des Kunden üblichen Vergünstigungen, sowie in Bezug auf die Zuteilungsmodalitäten; in Bezug auf die Tätigkeiten, das Aufgabenspektrum, den Standort, den Arbeitsplatz, die erforderliche berufliche Qualifikation, das Ergebnis der Risikobewertungen, die medizinische Überwachung und die persönliche Schutzausrüstung; bei eventuellen Streiks oder Aussperrungen oder anderen Formen vorübergehender Arbeitslosigkeit; bei wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit, wobei der Auftraggeber Accent vorher und innerhalb der gesetzlichen Fristen informieren muss; bei einem eventuellen Arbeitsunfall; bezüglich der Dimona-Meldung, für die sämtliche Angaben vor Beginn der Arbeitnehmerüberlassung übermittelt worden sein müssen; bei verspäteter Anwesenheit oder Abwesenheit der Auftragnehmer; bei witterungsbedingten Verzögerungen; und bei Nichtverlängerung eines Auftrags.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, mindestens die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten, indem er Arbeitskräfte zur Verfügung stellt und diese Stunden bezahlt.

3.3 Für die Folgen einer unterlassenen, nicht fristgerechten, unzureichenden oder fehlerhaften Übermittlung dieser Angaben haftet ausschließlich der Kunde. Sämtliche Berichtigungen, verspätete Meldungen und/oder dadurch verursachte Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde schützt Accent vor allen Forderungen Dritter.

3.4 Accent kann dem Kunden Arbeitnehmer nur aus den im Gesetz vom 24.07.1987 festgelegten Gründen überlassen, d. h. für Zeitarbeit als Ersatz für einen Festangestellten, für vorübergehende Mehrarbeit, für außergewöhnliche Arbeit oder zur Besetzung einer freien Stelle (Einstellung). Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Anwendung von Gründen und Fristen für Zeitarbeit. Hinsichtlich dieser Gründe sorgt er in den gesetzlich und tarifvertraglich vorgesehenen Fällen für die erforderlichen Zulassungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Arbeitnehmer. Für Versäumnisse oder Fehler bei der Anwendung von Gründen, Fristen, Zulassungen und Meldungen sowie bei der Angabe der Anzahl der Beschäftigungsversuche bei Einstellung haftet allein der Kunde. Der Kunde hält Accent schadlos in Bezug auf Bußgelder, die gegen Accent verhängt werden, und/oder Schadensersatzforderungen wegen Verstoßes gegen das Gesetz und/oder den Tarifvertrag. Im Falle einer Kontrolle oder eines Audits wird der Kunde stets in vollem Umfang kooperieren und Accent auf Wunsch die entsprechenden Nachweise und Begründungen vorlegen.

3.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufeinanderfolgende Tagesverträge nur zulässig sind, wenn in seinem Unternehmen ein Bedarf an Flexibilität besteht. Der Nachweis des Flexibilitätsbedarfs bei aufeinanderfolgenden Tagesverträgen – sofern gesetzlich zulässig – obliegt dem Kunden. Wenn der Kunde entgegen den geltenden Vorschriften von aufeinanderfolgenden Tagesverträgen Gebrauch macht, stellt Accent dem Kunden die gesetzlichen Kosten und Beiträge sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung.

3.6 Für den Einstellungsgrund hat der Auftraggeber Accent schriftlich mitzuteilen, ob ein erster, zweiter oder dritter Einstellungsversuch zur Besetzung der jeweiligen Stelle aufgrund des Einstellungsgrundes unternommen wurde. Ein Arbeitnehmer, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor der Beschäftigung mit dem Grund „Einstellung“ selbst gekündigt hat, um über Zeitarbeit erneut eingestellt zu werden, hat möglicherweise Anspruch auf eine einmonatige Beschäftigungsgarantie. Wenn der Kunde den Vertrag vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit kündigt, muss er Accent, wie in Artikel 28 und 29 des Tarifvertrags (KAA) 108 vom 16. Juli 2013 vorgesehen, den Lohn des Arbeitnehmers für die Restlaufzeit zahlen.

3.7 Der Kunde muss Accent schriftlich oder elektronisch informieren, wenn der Arbeitnehmer einem in Belgien ansässigen Kunden aus einem anderen Land zur Verfügung gestellt wird. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Geldbuße pro Verstoß und Betreiber geahndet, wie sie im Sozialstrafgesetzbuch vorgesehen ist (Sanktionsstufe 2). Die Bußgelder und die damit verbundenen Verwaltungskosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gerichtskosten, einschließlich Anwaltskosten), die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden von Accent in Rechnung gestellt. Dieser Artikel gilt auch, wenn Accent einen Arbeitnehmer auf Verlangen des Kunden ins Ausland entsendet. Accent stellt dem Kunden für jede neue Entsendeanfrage eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € in Rechnung. Für die Verlängerung einer bestehenden Entsendung wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € berechnet. Auf Anfrage des Kunden veranlasst Accent die Beantragung der „Single Permit“ (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung). Wenn der Kunde den Arbeitnehmer selbst angeworben und ausgewählt hat (Payroll), stellt Accent dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 € in Rechnung. Ggf. anfallende Entgelte muss der Kunde selbst bezahlen. Wenn sich der Kunde gegen die Empfehlung von Accent, einen Arbeitnehmer in ein bestimmtes Land zu entsenden, entscheidet, trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle daraus resultierenden Bußgelder.

3.8 Im Falle einer Kostenübernahme durch den Arbeitgeber hat der Kunde Accent die erforderlichen Belege zur Verfügung zu stellen. Sollte nach einer Kontrolle des Finanzamts oder des RSZ eine Berichtigung vorgenommen werden müssen, trägt der Kunde die volle Haftung. Anfallende Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden und werden diesem von Accent in Rechnung gestellt.

3.9 Bei Kurzarbeit, Streik oder Aussperrung in seinem Unternehmen kann der Kunde die Dienste von Accent nicht in Anspruch nehmen. In solchen Fällen muss der Kunde Accent unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Der erzwungene Rückzug der Arbeitnehmer in diesen Fällen führt nicht zur Zahlung einer Entschädigung durch Accent an den Kunden. Bei der Auftragsvergabe an Dritte kann der Kunde keine Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen geltend machen. Tut der Kunde es dennoch, wird der übliche Lohn weiter gezahlt und dem Kunden von Accent in Rechnung gestellt.

3.10 Gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 24.07.1987 haben Arbeitnehmer Anspruch auf dasselbe Bruttogehalt, einschließlich Indexierungen und üblicher Erhöhungen, Prämien (einschließlich Rentenprämien), Essensgutscheine, Öko-Gutscheine und andere Gehaltsbestandteile, als wären sie fest beim Kunden angestellt. Der Kunde muss Accent diese Lohnangaben übermitteln. Für die Folgen der nicht erfolgten, nicht fristgerechten, unzureichenden oder fehlerhaften Übermittlung dieser Angaben haftet ausschließlich der Kunde. Sämtliche dadurch verursachten Berichtigungen und/oder Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.11 Während der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers beim Kunden ist der Kunde gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 24.07.1987 für die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die Regelung und den Schutz der Arbeit verantwortlich, die am Beschäftigungsort gelten. Daraus folgt, dass der Kunde die Arbeitnehmer u. a. bezüglich Arbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung, Ausgleichsmaßnahmen, Pausen, Feiertagen, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Wohlergehen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz usw. genauso behandeln muss wie seine fest angestellten Mitarbeiter.

3.12 In puncto Arbeitssicherheit und -hygiene genießt der Arbeitnehmer den gleichen Schutz wie fest angestellte Mitarbeiter des Kunden. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die im Arbeitsplatz-Auskunftsblatt oder, falls kein Arbeitsplatz-Auskunftsblatt erforderlich ist, in den Besonderen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, insbesondere in der Beschreibung des Arbeitsplatzes, der erforderlichen beruflichen Qualifikation und dem Ergebnis der Risikobewertung. Gemäß dem Königlichen Erlass vom 15.10.2010 muss der Kunde in den vorgesehenen Fällen das Arbeitsplatz-Auskunftsblatt ausfüllen und dieses Accent vor der Arbeitnehmerüberlassung übermitteln. Bei der Erstellung dieses Arbeitsplatz-Auskunftsblatts muss sich der Kunde von seinem Arbeitsunfallverhütungsdienst und seinem Arbeitsmediziner beraten lassen. Gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Kunde Accent jede Änderung bezüglich des Arbeitsplatzes (u. a. Aufgaben und Beschäftigungsort) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, mitteilen. Der Kunde trägt (gemäß Artikel 11 des KB vom 15.12.2020) die endgültige Verantwortung für die unentgeltliche Bereitstellung der Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung sowie für deren Reinigung, Reparatur und Instandhaltung in einem normalen, gebrauchsfähigen Zustand, auch wenn mit Accent ein anderer Vertrag über die Bereitstellung dieser Gegenstände geschlossen wurde. Im Rahmen der Verpflichtung, die Anwendung der Rechtsvorschriften über den Arbeitsschutz gegenüber den Arbeitnehmern zu gewährleisten, erteilt der Kunde den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern Anweisungen und übt ihnen gegenüber die tatsächliche Autorität eines Arbeitgebers aus.

3.13 Ist ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsunfall beteiligt, verständigt der Kunde Accent umgehend, sobald er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und übermittelt ihm alle Informationen, die für die Unfallmeldung benötigt werden. Andernfalls kann der Kunde für alle Schäden haftbar gemacht werden, die sich möglicherweise aus diesem Versäumnis ergeben. Der zuständige Dienst für Arbeitsunfallverhütung und Schutz am Arbeitsplatz des Kunden untersucht jeden schweren Arbeitsunfall des Arbeitnehmers und setzt sich mit dem Präventionsfachmann von Accent in Verbindung, wobei dieser bei der Untersuchung mitwirkt. Im Falle eines schweren Arbeitsunfalls wird der ausführliche Bericht von einem internen Präventionsbeauftragten (Stufe I oder II) oder dem externen Dienst für Prävention und Arbeitsschutz des Kunden auf dessen Kosten erstellt. Accent ist als Arbeitgeber im juristischen Sinne nicht befugt, diesen Bericht zu erstellen (Gesetzbuch für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Buch I Titel VI Kapitel I). Dieser ausführliche Bericht muss vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach dem Arbeitsunfall an den Föderalen Inspektionsdienst geschickt werden. Wird vom Föderalen Inspektionsdienst ein externer Sachverständiger bestellt, so gehen die Kosten für diesen Sachverständigen zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem besonders schweren Arbeitsunfall informiert der Kunde den Föderalen Inspektionsdienst so schnell wie möglich.

3.14 An Untersuchungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall muss der Kunde stets und zu jeder Zeit mitwirken.

3.15 Wenn der Arbeitsunfallversicherer von Accent den Auftraggeber für die Entschädigung des Opfers eines Arbeitsunfalls in Regress nimmt und dieser Regress nicht die gesamten vom Arbeitsunfallversicherer getragenen Kosten umfasst, stellt Accent dem Auftraggeber den Restbetrag in Rechnung.

4 E-connect

4.1 Der Kunde und Accent schließen einen schriftlichen Vertrag gemäß Artikel 17 des Gesetzes vom 24.07.1987 ab. Die variablen Pflichteinträge pro Zeitarbeitnehmer werden dem Kunden wöchentlich elektronisch über die E-connect-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass diese nicht wöchentlich unterschrieben werden müssen. Der Kunde verpflichtet sich, sein Konto selbst über seinen Ansprechpartner bei Accent zu aktivieren. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag stillschweigend angenommen wird, wenn der Kunde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der elektronischen Übermittlung des Vertrags keine schriftlichen Anmerkungen an Accent sendet.

5 Preise und Abrechnung

5.1 Für die Rücksendung des unterzeichneten Vertrags und die (Kontrolle der) Rücksendung der ausgefüllten, abgezeichneten Leistungsübersichten ist allein der Kunde verantwortlich. Versäumt der Kunde dies, so kann er sich nicht zum Nachteil von Accent auf die Nichtunterzeichnung berufen und Accent stellt ihm die tatsächlich vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarten Leistungen, in Rechnung. Es obliegt dem Kunden, die Rücksendung der vom Arbeitnehmer unterzeichneten Kopie innerhalb von 48 Stunden nach der Versendung durch Accent zu überwachen und zu kontrollieren.

5.2 Mit der Unterzeichnung der Leistungsübersicht bestätigt der Kunde die Richtigkeit der aufgeführten Leistungen und die Ausführung der Arbeiten durch den Arbeitnehmer. Die Unterzeichnung erfolgt sofort nach Abschluss der in der jeweiligen Übersicht beschriebenen Leistungen, sodass die zügige, korrekte Abwicklung der Lohnzahlung seitens Accent vom Kunden nicht verzögert wird. Der Kunde wird die Gültigkeit der Unterschrift seiner Beauftragten oder Vertreter nicht anfechten. Bei automatischer oder elektronischer Leistungsbearbeitung (e-connect) stimmt der Kunde stets den Leistungsdaten zu, die automatisch oder elektronisch an Accent übermittelt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Fehler bei der automatisierten Übermittlung haftet ausschließlich der Kunde.

5.3 Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der auf den Leistungsübersichten angegebenen oder vom Kunden elektronisch (über e-connect) übermittelten Leistungen, mindestens jedoch der vom Kunden geforderten Stundenzahl, es sei denn, dass durch alleiniges Verschulden des Arbeitnehmers weniger Stunden erbracht wurden und die Informationspflicht im Sinne von Abschnitt I.3 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt wurde. Übermittelt der Kunde keine (schriftlichen, unterzeichneten oder elektronischen bzw. automatischen) Leistungsübersichten, erfolgt die Abrechnung anhand der tatsächlich vom Arbeitnehmer erbrachten Leistung mit mindestens der vom Kunden angeforderten Stundenzahl. Dabei werden alle freien Stunden und Tage, die der Kunde seinen fest angestellten Mitarbeitern gewährt und bezahlt, wie außergesetzliche Feiertage, Urlaubstage, Brückentage usw., auf die der Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch hat, ebenfalls als Leistungen betrachtet und dem Kunden somit in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Koeffizient und/oder der vereinbarte Preis sowie die im Vertrag enthaltenen Kostenpositionen, die ausschlaggebend für den Koeffizienten und/oder den Preis sind, können von Accent in folgenden Fällen einseitig erhöht werden:

  • bei einem Anstieg der direkten oder indirekten Arbeitgeberabgaben;
  • bei allen möglichen anderen Faktoren, die ausschlaggebend für die tatsächlichen Lohnkosten sind oder die Betriebskosten von Accent erhöhen;
  • bei zusätzlichen Abgaben, die Accent von den Behörden auferlegt werden und die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens nicht absehbar waren.

Dieser Satz wird von Accent auch dann einseitig erhöht, wenn der Stundenlohn des Arbeitnehmers aufgrund der Lohnindexbindung und der für den Kunden geltenden tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen steigt. Die Rechnung enthält auch die anderen Lohnbestandteile, wie in II.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Für Sonderleistungen (wie z.B. Überstunden, Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) wird der Arbeitnehmer nach den beim Kunden geltenden gesetzlichen und/oder tarifvertraglichen Bestimmungen vergütet. Der auszuzahlende Lohnzuschlag und die Lohnbestandteile werden dem Kunden mit demselben Koeffizienten in Rechnung gestellt, der auf den Stundenlohn des Arbeitnehmers anzuwenden ist oder der für die Berechnung des Tarifs verwendet wird. Die Kosten für die Dimona-Meldung pro geleisteter Stunde werden dem Kunden ohne Anwendung des vereinbarten Koeffizienten in Rechnung gestellt. Jede Berichtigung des Stundenlohns und/oder der übrigen Lohnbestandteile, auf die der Arbeitnehmer während oder nach der Beschäftigung Anspruch hat, wird dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

5.4 Accent stellt zusätzlich in Rechnung: eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 Euro pro Arbeitsunfall und pro Arbeitnehmer. Wird der Arbeitsunfall anschließend nicht von der Arbeitsunfallversicherung anerkannt, wird dieser Betrag dem Kunden von Accent zurückerstattet.

5.5 Alle steuerlichen und sozialen Vorteile, die sich aus dem Zeitarbeitsvertrag ergeben, stehen Accent für die Dauer der Zeitarbeit zu.

6 Haftung

6.1 Die in Artikel 1384 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehene zivilrechtliche Haftung obliegt dem Kunden. Dieser haftet infolgedessen allein für alle Schäden, die der Arbeitnehmer bei Dritten verursacht. Die Aufnahme einer „Zeitarbeitsklausel“ in die Haftpflichtversicherung des Kunden wird empfohlen. Accent haftet auch nicht für den Schaden, den der Arbeitnehmer dem Kunden während und infolge seiner Tätigkeit für den Kunden zufügt. Accent haftet auch nicht bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Verlust von Material, Geld oder Gütern, die dem Arbeitnehmer anvertraut wurden. Accent haftet auch nicht für Darlehen oder Vorschüsse in Form von Sach- oder Geldleistungen, die der Kunde dem Arbeitnehmer gewährt hat. Die Erstattung von Kosten, die z. B. durch die Nutzung von Telefonen für private Zwecke, Mahlzeiten im Betriebsrestaurant, genehmigte Einkäufe usw. entstehen, geschieht ebenfalls ohne die Vermittlung von Accent. Accent übernimmt keinerlei Haftung für die Folgen der Abwesenheit und/oder verspäteten Anwesenheit seiner Arbeitnehmer. In jedem Fall ist die Haftung von Accent auf den Gesamtbetrag der Beträge beschränkt, die Accent dem Kunden in dem betreffenden Kalenderjahr in Rechnung gestellt hat. Die Haftung von Accent beschränkt sich auch auf unmittelbare Schäden, die die unmittelbare Folge der nicht oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags durch Accent sind. Accent haftet unter keinen Umständen für betriebliche Verluste oder andere indirekte Verluste, die der Kunde erleidet, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Kosteneinsparungen und/oder der Anwendung von Strafklauseln.

6.2 Gemäß dem Gesetz vom 26. März 2018 zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, welche Bauleistungen ausführen, unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise von der Abführung des Lohnsteuervorabzugs für diese Arbeitnehmer befreit werden. Der Kunde muss die Nachweise führen und diese sieben Jahre lang aufbewahren. Für den Fall, dass der Kunde Accent falsche und/oder unvollständige Informationen zur Verfügung stellt und Accent dadurch ein Schaden entsteht, ist Accent berechtigt, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen.

7 Abwerbungsverbot

7.1 Bei vorzeitiger Abwerbung: Geht der Kunde vor Ablauf eines Mindestzeitraums von 130 geleisteten Arbeitstagen innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Arbeitsvertrag zwischen Accent und dem Arbeitnehmer ohne Zutun von Accent ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer für dieselbe oder eine andere Stelle ein, so hat er Accent pro abgeworbenem Arbeitnehmer 25 % des Bruttojahreslohns des betreffenden Arbeitnehmers als Schadenersatz zu zahlen, insofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Mindestzeitraum gilt für jeden Arbeitnehmer einzeln. Die oben genannte Übernahmegebühr wird auf Grundlage der gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Accent festgelegt, dass der von Accent erlittene Schaden unter anderem auf den Kosten basiert, die der Kunde für die Suche, Auswahl und Überprüfung eines Mitarbeiters mit denselben Qualifikationen aufwenden müsste, sowie auf dem entgangenen Gewinn, unbeschadet des Rechts von Accent, nachzuweisen, dass der erlittene Schaden den vorgenannten Betrag übersteigt. Dies gilt auch, wenn auf den Vorschlag nie eine tatsächliche Anstellung über Accent erfolgte und der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorschlag ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer für dieselbe oder eine andere Stelle eingeht.

7.2 Der Kunde schuldet diese Übernahmegebühr auch, wenn Accent - vor Ablauf des Mindestzeitraums von 130 Tagen für die Bereitstellung von Leistungen - die Überlassung einzustellen hat:

  • aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Kunden, die ihm gemäß den zwischen dem Kunden und Accent geltenden Verträgen oder gemäß den belgischen und europäischen Gesetzen und Vorschriften obliegen.
  • weil sich der Kunde in einem Zustand des Konkurses, der Auflösung, der Liquidation oder der offensichtlichen Insolvenz befindet.

7.3 Der Kunde schuldet diese Übernahmegebühr auch, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende der Überlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden eingeht, insofern zwischen dem ersten Tag der Überlassung und dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer weniger als 130 geleistete Arbeitstage liegen. Der Kunde verpflichtet sich, Accent vorher schriftlich über seine Absicht zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer zu informieren.

7.4 Diese Übernahmegebühr ist auch dann geschuldet, wenn die Überlassung des Arbeitnehmers beendet werden muss, weil die gesetzliche oder tarifvertragliche Höchstdauer des Leiharbeitsverhältnisses erreicht ist, ohne dass die Mindestüberlassungsdauer von 130 Arbeitstagen erreicht ist und der Kunde ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingeht.

7.5 Definitionen:Unter „Arbeitnehmer“ ist zu verstehen: der von Accent ausgewählte Arbeitnehmer, der dem Kunden mit einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in Leiharbeit überlassen wurde, sowie der Bewerber, der dem Kunden von Accent vorgeschlagen wird. Unter „Bruttojahreslohn des Arbeitnehmers“ ist zu verstehen: wenn der Arbeitnehmer bereits gearbeitet hat: der zuletzt anwendbare Stundenlohn x die in der Branche des Kunden geltende durchschnittliche Wochenstundenzahl x 4,33 x 13,92 x die Anzahl der noch zu leistenden Tage/130. Wenn der Arbeitnehmer noch nicht gearbeitet hat: der beim Kunden für die betreffende Stelle geltende Lohn (mindestens die Tarife der PC des Kunden) x die in der Branche des Kunden geltende durchschnittliche Wochenstundenzahl x 4,33 x 13,92. Das Bruttojahresgehalt wird in jedem Fall um alle außergesetzlichen Leistungen wie Essensgutscheine, Umweltgutscheine, GSM usw. erhöht, ... .

7.6 Dieser Artikel gilt nicht für Mitarbeiter, die auf der Gehaltsliste stehen, d. h. für Mitarbeiter, deren Einstellung, Prüfung und Auswahl vom Kunden selbst und ohne Einschaltung von Accent durchgeführt wurde.

III. Anwerbung & auswahl

1 Anwendungsbereich

1.1 Die Bestimmungen von Titel II finden Anwendung, wenn die Dienstleistungen von Accent in der Anwerbung und Auswahl von Bewerbern auf Anfrage des Kunden bestehen, mit dem Ziel, ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Arbeitnehmer zu begründen. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen von Titel III und den anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen von Titel III Vorrang.

2 Gegenstand

2.1 Accent verpflichtet sich, sich im Rahmen des Zumutbaren nach Kräften zu bemühen, für den Kunden einen geeigneten Arbeitnehmer auszuwählen, damit der Kunde ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingehen kann.

3 Verpflichtungen des Kunden

3.1 Der Kunde stellt Accent alle Angaben zur Verfügung, die für eine optimale Anwerbung und Auswahl erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, immer korrekte und genaue Angaben zu machen und Accent unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, über wesentliche Änderungen der Angaben zu informieren.

4 Preise

4.1 Accent arbeitet bei Anwerbungs- und Auswahldienstleistungen nach dem Grundsatz „first talent, then pay“. Der Kunde ist lediglich verpflichtet, eine Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“) zu zahlen, wenn sich der Kunde tatsächlich für einen von Accent vorgeschlagenen Arbeitnehmer entscheidet und ein wie auch immer geartetes Arbeitsverhältnis mit dem von Accent vorgeschlagenen Arbeitnehmer eingeht.

4.2 Die bei tatsächlicher Beschäftigung fällige Vergütung wird vertraglich festgelegt und auf der Grundlage des Bruttojahresgehalts des Arbeitnehmers berechnet. Dazu gehört:

  • das Bruttojahresgehalt, berechnet auf Basis von 13,92 Monaten (12 Monate bei selbständiger Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Kunden) vor Abzug bzw. Einbehalt der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Nettoausgaben, Zuwendungen jeglicher Art, Provisionen, Essensgutscheine, garantierte oder variable Boni (bei Zielvorgabe), Gruppenversicherungen, Versicherung für Krankenhausbehandlung.
  • Der Vorteil, der sich aus der Nutzung eines Firmenwagens ergibt, wird auf monatlich 625 Euro geschätzt.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Accent eine Kopie jedes Gehaltsvorschlags zuzusenden, den er dem Arbeitnehmer unterbreitet. Darüber hinaus übermittelt der Kunde Accent stets eine Kopie des endgültigen Vertrags mit dem Arbeitnehmer, sodass Accent jederzeit richtige und präzise Angaben zum Bruttojahresentgelt des Arbeitnehmers vorliegen.

4.4 Die Vergütung ist eine Pauschalgebühr, die alle Kosten der Personalbeschaffung und -auswahl umfasst, die Accent bei der Ausführung des Auftrags entstehen. Accent berechnet keine anderen Kosten als diese Vergütung. Lediglich Auslandsreisekosten und/oder Unterbringungskosten, die Accent und den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Personalbeschaffungs- und -auswahlverfahren entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, vorausgesetzt, der Kunde hat den Auslandsreisekosten und/oder Unterbringungskosten vorab zugestimmt. Diese werden den Arbeitnehmern von Accent zurückerstattet. Accent stellt diese Kosten dann dem Kunden in Rechnung, der diese an Accent entrichtet.

4.5 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist zu entrichten, sobald der Kunde selbst, über Dritte und/oder für Dritte ein wie auch immer geartetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingeht.

4.6 Etwaige vertragliche Vereinbarungen über die Anrechnung der Vergütung bei vorzeitiger Beendigung gelten nicht in Fällen höherer Gewalt oder bei Beendigung des Auftrags durch den Kunden aus wirtschaftlichen Gründen. Die Garantieregelung gilt nur im Falle von sachlich begründeten Kündigungen, die mit der Qualifikation, der beruflichen Eignung oder dem Verhalten des von Accent vorgeschlagenen Arbeitnehmers zusammenhängen und die Accent vom Kunden innerhalb von zehn Werktagen nach der Kündigung des Arbeitnehmers mitgeteilt werden. In diesem Fall wird Accent die Vergütung (teilweise) gemäß den Vertragsbestimmungen gutschreiben.

5 Haftung

5.1 Der Kunde ist für die letztendliche Auswahl des Arbeitnehmers verantwortlich. Accent haftet nicht, wenn der Arbeitnehmer den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden nicht zu entsprechen scheint, es sei denn, dies ist nachweislich das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung von Accent, die gegen die Bestimmungen von III.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Die Haftung von Accent ist in jedem Fall auf den vom Kunden nachgewiesenen unmittelbaren Schaden und höchstens auf die Hälfte der dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag in Rechnung gestellten oder zu stellenden Vergütung beschränkt.

5.2 Accent kann niemals für Schäden und/oder Verluste einschließlich Folgeschäden haftbar gemacht werden:

  • die aus (a) einem Fehler in den Referenzen, der Berufserfahrung, den Fähigkeiten oder der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, (b) einer etwaigen Verletzung der gesetzlichen, medizinischen oder berufsethischer Verpflichtungen des Arbeitnehmers, (c) der Verwendung falscher Informationen oder der Auslassung von Informationen durch den Arbeitnehmer resultieren.
  • infolge einer Handlung und/oder eines Versäumnisses seitns eines von Accent vorgeschlagenen Arbeitnehmers, mit dem der Kunde ein wie auch immer geartetes Arbeitsverhältnis eingegangen ist.

6 Abwerbungsverbot

6.1 Für die Dauer des Vertrages und bis zu einem Jahr nach der Vermittlung eines Arbeitnehmers durch Accent wird der Kunde weder direkt noch indirekt ein Arbeitsverhältnis mit dem von Accent vorgeschlagenen Arbeitnehmer eingehen, nachdem der Kunde den Arbeitnehmer im Voraus abgelehnt hat oder der Arbeitnehmer im Voraus abgelehnt hat. In diesem Artikel ist unter Arbeitnehmer zu verstehen: jeder von Accent ausgewählte Arbeitnehmer, der dem Kunden vorgeschlagen wurde und der den spezifischen Anforderungen der vom Kunden ausgeschriebenen Stelle entspricht. Sind die Daten des vorgeschlagenen Arbeitnehmers bereits in der Datenbank des Kunden gespeichert, z. B. aufgrund einer Initiativbewerbung des Arbeitnehmers beim Kunden oder aufgrund eines Vorschlags eines anderen Unternehmens, gilt dieser Arbeitnehmer nicht als von Accent ausgewählt, vorausgesetzt, diese Daten befinden sich höchstens zwei Monate im Besitz des Kunden oder der Kunde hatte in den vier Wochen vor dem Vorschlag von Accent bezüglich einer möglichen Einstellung Kontakt zum Arbeitnehmer. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Accent und dem Kunden muss der Kunde Accent die erforderlichen Nachweise vorlegen. Verstößt der Kunde gegen das vorgenannte Verbot, schuldet er Accent unmittelbar eine Übernahmegebühr in Höhe der Vergütung zuzüglich 25 %, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Sollte das Bruttojahresgehalt des Arbeitnehmers 60.000 EUR übersteigen, beträgt die Übernahmegebühr 25.000 EUR.